Finanzierung

Was übernimmt die Pflegekasse

Viele unserer Leistungen können bereits ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag oder weitere Leistungen der Pflegekasse finanziert werden.

IHRE FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN

Diese Leistungen können genutzt werden

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Bis zu 131 € monatlich für Unterstützung im Alltag, haushaltsnahe Dienste und Betreuung.

Pflegebudget bis 3.539 €

Ab Pflegegrad 2 können zusätzliche Leistungen über das neue Pflegebudget genutzt werden. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Unterstützung ab Pflegegrad 1

Viele Leistungen können bereits ab Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden – unkompliziert und alltagsnah.

Direkte Abrechnung

Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und unterstützen Sie bei allen notwendigen Unterlagen.

Persönliche Beratung

Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und unterstützen Sie bei allen notwendigen Unterlagen.

Beratung zur Pflegefinanzierung
SO EINFACH GEHT'S

Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung.

Wir prüfen gemeinsam Ihre Möglichkeiten, unterstützen bei Anträgen und übernehmen die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.
  • Prüfung Ihres Pflegegrades
  • Unterstützung bei Anträgen
  • Abstimmung mit der Pflegekasse
  • Direkte Abrechnung ohne Aufwand
Kostenlos beraten lassen

Unterstützung ab Pflegegrad 1

Viele Leistungen können bereits ab Pflegegrad 1 genutzt werden. Wir beraten Sie persönlich und finden gemeinsam die passende Finanzierung.

SO EINFACH FUNKTIONIERT'S

In wenigen Schritten zu mehr Unterstützung.

1.

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns für eine erste Anfrage.

2.

Pflegegrad prüfen

Wir prüfen gemeinsam, welche Leistungen Ihnen zustehen.

3.

Leistungen abstimmen

Wir besprechen Ihren Bedarf und planen die passende Unterstützung.

4.

Unterstützung starten

Ihre Unterstützung beginnt – zuverlässig, herzlich und flexibel.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen, die uns oft gestellt werden.

Wer übernimmt die Kosten für die Leistungen?

Viele Leistungen können über die Pflegekasse finanziert werden, zum Beispiel über den Entlastungsbetrag oder weitere Budgets je nach Pflegegrad.

Brauche ich einen Pflegegrad?

Ja, für die Abrechnung über die Pflegekasse ist in der Regel ein Pflegegrad erforderlich. Viele Unterstützungen sind bereits ab Pflegegrad 1 möglich.

Reicht der Entlastungsbetrag von 131 € aus?

Das hängt vom gewünschten Umfang ab. Wir prüfen gemeinsam, welche Leistungen sinnvoll sind und welche Finanzierungsmöglichkeiten zusätzlich bestehen.

Muss ich in Vorleistung gehen?

In vielen Fällen ist eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich. Wir erklären Ihnen den Ablauf verständlich und unterstützen bei den Unterlagen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Abrechnung?

Meist benötigen wir Angaben zum Pflegegrad und zur Pflegekasse. Alles Weitere besprechen wir Schritt für Schritt im persönlichen Gespräch.

Noch Fragen?
Wir sind für Sie da.

Gerne beraten wir Sie persönlich und unverbindlich zu allen Finanzierungsmöglichkeiten und Leistungen.

Kostenloses Erstgespräch →
Beratung für Senioren
Zeit schenken. Lebensfreude zurückgeben.

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen,
welche Unterstützung möglich ist.

Alltagshelfer Schaumburg-Lippe

Persönliche Alltagsbegleitung und Unterstützung für Senioren in Schaumburg-Lippe und Umgebung.

Quicklinks

Rechtliches

Folgen Sie uns

© 2026 Alltagshelfer Schaumburg-Lippe · Alle Rechte vorbehalten